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Arbeitsrecht

Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund

Das Arbeitsrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer und unterteilt sich in mehrere Bereiche. Diese sind das Arbeitsvertragsrecht (Individualarbeitsrecht), Arbeitsschutzrecht, Berufsverbands- und Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und das Verfassungsrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese fünf Teile sind untereinander rechtlich vielfältig verbunden. Die Aufteilung des Arbeitsrechts in verschiedene Gesetze zeigt, dass sich das Arbeitsrecht rasch und stark entwickelt und aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen oft Änderungen unterliegt. Wer sein Recht im Arbeitsrecht sucht, der muss oftmals sein Recht in zahlreichen Gesetzen sowie in Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen suchen. Da dies für einen Nichtjuristen kaum machbar ist und das Arbeitsrecht inzwischen so unüberschaubar geworden ist, bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung zu Ihren arbeitsrechtlichen Problemen.

 

Bei der Anbahnung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da oftmals Fristen zu beachten sind, die bei Nichtbeachtung zum Rechtsverlust führen können.

Wenn wir Ihnen helfen sollen, vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter:

0231 / 967 88 70 oder info@anwalt-lodde.de